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Vorwort / Begrüßung
Markus
Warmuth - Rechtsanwalt
Sie
betreiben eine Plattform / Homepage mit erotischem Inhalt?
Machen Sie
Werbung , die entwicklungsbeeinträchtigende oder gar jugendgefährdende Inhalte darstelllt?
Betreiben
Sie Onlinegame´s, Videoportale,
Dating-Plattformen, Heiratsagenturen, Erotik-Auktionshäuser,
Sex
und Erotik beinhaltende Kontente, oder andere Plattformen die in diese Kategorie fallen?
Dann sind
Sie richtig hier...
Ich biete Ihnen meine Dienste an. Es ist eine gesetzliche Pflicht auf
Plattformen ( auch kleinere
HP´s)
einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen
sofern diese jugendgefährdendes Material
bereit stellen.
Ein
Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen,
wenn ein gewerbliches Internet-Angebot entwicklungbeeinträchtigende
oder
jugendgefährdende Inhalte enthält (§7 Abs. I JMStV)
Nutzen
Sie meinen Service als Jugendschutzbeauftragter und fügen
Sie meinen Namen mit Sitz der Kanzlei nach
Antragsabschluss
in Ihr Impressum, und lassen Sie Ihr
Angebot prüfen, bevor Sie oder Kinder die zufällig
auf ihem
Kontent surfen, Schaden nehmen.
Unwissenheit, sowie laienhaftes Vorgehen, schützt Sie nicht vor
Abmahnungen und weiteren Schritte, die gegen Sie in die Wege geleitet
werden könnten.
Hier
werden Sie kompetent durch einen Rechtsanwalt betreut!
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Warum einen
Jugendschutzbeauftragten??
Sie
fragen sich, ob Sie überhaupt
einen Jugendschutzbeauftragten benötigen?
Lesen Sie selbst:
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