Letze Mitteilung / News

   Nach wochenlangen Analysen und Konzepterstellung, geht nun  jugend-schutz-beauftragter.de /.com  an den Start. Sichern auch Sie sich den JSB durch einen Anwalt......

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 Jugend-schutz-beauftragter.de /.com ist eine Initiative von Dateless.de - das Erotikauktionshaus!  Die Betreiber von dateless.de haben es sich gemeinsam mit dessen  Rechtsbeistand zur Aufgabe gemacht.....

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  Ab 9,50 € monatlich je Domain zzgl. einmalig 15,00 € Bearbeitungsgebühr, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit 1 Woche zum Ende eines jeden Monats kündbar. Fairer geht es nicht.

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  Wilkommen auf Jugend-Schutz-Beauftragter.de

  Aufgaben

 

Kurz und bündig:

 
Ein Jugendschutzbeauftragter berät den gewerblichen Betreiber einer Website mit jugendgefährdendem Inhalt. Jugendgefährdend kann der Inhalt dann sein, wenn es sch um erotische, pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalte handelt.

 
Betreiben Sie eine Website mit derartigen Inhalten und haben keinen Jugendschutzbeauftragten bestellt, begehen Sie ein Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann.

 
Das „Beraten“ sollten Sie wörtlich nehmen. Es gibt Jugendschutzbeauftragte, die keine Juristen sind. Das muß nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes auch nicht sein. Aber solche Jugendschutzbeauftragten haben dann nicht die Berechtigung, Sie auch in anderen Belangen zu beraten. Gerade bei der Durchsicht Ihrer Website, was ein Teil meines Dienstleistungsangebotes ist, können einem geschulten Auge aber noch andere Dinge auffallen. Ein Hinweis darauf und das Angebot einer weitergehenden rechtlichen Beratung sind die logischen Folgen. Auch dieser Synergieeffekt kann helfen, Mißverständnissen vorzubeugen und hohe Kosten zu vermeiden. 

 
Ein Jugendschutzberater ist ein externer Berater. Er ist Ihnen gegenüber nicht weisungsgebunden, stellt aber dennoch gegenüber Dritten die erste Adresse dar, wenn es um Gestaltung und Inhalte der Website geht.

 
Damit ein Jugendschutzbeauftragter seine Arbeit korrekt erledigen kann, muß er über Änderungen an den von ihm betreuten Websites informiert sein. Insoweit trifft Sie, als Auftraggeber die Verpflichtung, mich frühzeitig und umfassend zu informieren.

 



 

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